WUNDERBARES WEIHNACHTSGESCHENK FÜR DIE BRANCHE: DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE MITGLIEDSCHAFT BEI DER BETRIEBSRENTE MITT IST ABGESCHAFFT! - Promzvak

WUNDERBARES WEIHNACHTSGESCHENK FÜR DIE BRANCHE: DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE MITGLIEDSCHAFT BEI DER BETRIEBSRENTE MITT IST ABGESCHAFFT!

In den letzten Jahren wurden einige Unternehmen innerhalb und außerhalb unserer Branche vom MITT angeschrieben, mit der Mitteilung, dass ihre Aktivitäten in den Geltungsbereich der Betriebsrente fallen und sie sich daher verpflichtet sind, beizutreten. Dies bedeutete, dass ab sofort Beiträge an diese Betriebsrente gezahlt werden mussten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber bereits anderswo eine Rentenversorgung eingerichtet hatte. Dies hatte oft dramatische finanzielle Auswirkungen. Lesen Sie hier alles noch einmal nach.

Der Branchenverband PPP hat in den letzten Jahren zusammen mit ONL voor Ondernemers intensiv gegen diese Regelung gekämpft und bei der verantwortlichen Ministerin, in Ministerien, im Parlament, beim Stichting van de Arbeid, verschiedenen Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Unternehmerorganisationen, Banken, Versicherern, Rentenanwälten und -beratern usw. lobbyiert.

PPP freut sich, mitteilen zu können, dass inzwischen Änderungen in der Verpflichtung zum Bpf MITT vorgenommen wurden. Damit wird dieser schwerwiegende Fehler behoben. Diese Anpassungen sind für Unternehmen in unserer Branche relevant und könnten dazu führen, dass Unternehmen in Zukunft, sofern das Ministerium für Soziales und Arbeit dem zustimmt, nicht mehr der Verpflichtung unterliegen. Diese Anpassungen finden sich in dem kürzlich aktualisierten Geltungsbereich des Bpf MITT.

PPP hat gemeinsam mit dem Bpf MITT eine Absichtserklärung unterzeichnet, um diese Anpassungen für unsere Branche weiter zu erläutern. Die Absichtserklärung konzentriert sich speziell auf die Ausnahme bestimmter textilbezogener Tätigkeiten. Diese Absichtserklärung ist in der Wissensdatenbank im geschützten Mitgliederbereich auf unserer Website verfügbar.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unternehmen, die bereits vom Bpf MITT angeschrieben wurden, weiterhin gemäß dem derzeit geltenden Geltungsbereich bewertet werden. Das ist für Unternehmen in unserer Branche, die inzwischen häufig rechtliche Verfahren durchlaufen, eine harte Nuss. Es ist zu hoffen, dass das Bpf MITT in diesem Zusammenhang großzügig mit diesen Branchenkollegen umgeht.